Was tun im Schadensfall?

Die Erfahrung zeigt: Die Versicherung, die Ihren Schaden zu bezahlen hat, bietet Ihnen meist die komplette Schadensregulierung an. Im eigenen Interesse rechnet sie dann aber den Schaden so klein wie möglich.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf die freie Wahl eines Gutachters. Dieser hilft Ihnen kompetent bei:

 

  • der Feststellung der Schadenshöhe
  • Fragen der Wertminderung
  • Fragen zur Reparaturdauer, um z.B den Nutzungsausfall zu bestimmen
  • Art und Umfang der Reparatur
  • der Nachbesichtigung Ihres reparierten Fahrzeuges

NACH DEM UNFALL - BLOSS NICHT!

 

  • Niemals vor Ort Ihre Unfallschuld eingestehen!
  • Keine "kostenlose" Unfallhilfe annehmen, mit der die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist!
  • Keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung, z.B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen, treffen!
  • Nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen lassen!